Symmetrisches Abblendlicht
Eine Umstellung der Scheinwerfer auf symmetrisches Abblendlicht in Ländern, in
denen auf der anderen Straßenseite als im Zulassungsland gefahren wird, ist nicht
erforderlich. Die gesetzlichen Anforderungen werden auch ohne Umstellung erfüllt.
Einstellmöglichkeiten
Die Außenbeleuchtung können Sie einstellen mithilfe
des Lichtschalters
des Kombischalters
der Leuchtweitenregulierung (nur Fahrzeuge mit Halogen-Scheinwerfern)
des Bordcomputers
Lichtschalter
Bedienung
Linkes Parklicht
Rechtes Parklicht
Standlicht, Kennzeichen-
und Instrumentenbeleuchtung
Automatisches Fahrlicht,
gesteuert durch den...