Mittelklassewagen  Betriebsanleitungen

Mercedes A-Klasse: Verkehrszeichen-Assistent

Mercedes A-Klasse / Fahren und Parken / Fahrsysteme / Verkehrszeichen-Assistent

Allgemeine Hinweise

Allgemeine Hinweise


Der Verkehrszeichen-Assistent zeigt dem Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit und Überholverbote im Kombiinstrument an. Bei Einfahrt in einen Straßenabschnitt entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung wird eine Warnung ausgelöst. Der Verkehrszeichen-Assistent erfasst die Verkehrszeichen mit einer Multifunktionskamera , die oben hinter der Frontscheibe
befestigt ist. Darüber hinaus werden die im Navigationssystem hinterlegten Daten und allgemeine Verkehrsregeln herangezogen, um die aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung zu ermitteln.

Wenn ein für das eigene Fahrzeug relevantes Verkehrszeichen passiert wird, wird die Anzeige von Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverboten aktualisiert.

Auch ohne ein sichtbares Verkehrszeichen kann die Anzeige aktualisiert werden, wenn

  • die Straße gewechselt wird (z. B. Autobahnauffahrt oder -ausfahrt)
  • eine Ortsgrenze passiert wird, die in der digitalen Karte hinterlegt ist
  • das letzte von der Kamera erkannte Verkehrszeichen nicht wiederholt wurde

Beim Passieren eines Aufhebungszeichens (Geschwindigkeitsbegrenzung oder Überholverbot) wird das Aufhebungszeichen für fünf Sekunden angezeigt. In der Assistenzgrafik wird die aktuell gültige Verkehrsvorschrift weiterhin angezeigt

Verkehrszeichen mit einer Einschränkung durch ein Zusatzzeichen (z. B. bei Nässe) werden von der Kamera ebenfalls erkannt.

Die Verkehrszeichen werden nur dann mit der Einschränkung angezeigt, wenn

  • die Vorschrift mit der Einschränkung zu beachten ist oder
  • der Verkehrszeichen-Assistent nicht sicher entscheiden kann, ob die Einschränkung zutrifft

Wenn der Verkehrszeichen-Assistent aus allen verfügbaren Quellen keine zulässige Höchstgeschwindigkeit ermitteln kann, wird auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung im Kombiinstrument angezeigt.

Allgemeine Hinweise


Der Verkehrszeichen-Assistent ist nicht in allen Ländern verfügbar. In diesem Fall wird die Anzeige im Multifunktionsdisplay
angezeigt.

Wichtige Sicherheitshinweise

Der Verkehrszeichen-Assistent ist nur ein Hilfsmittel und kann Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Überholverbote nicht immer richtig anzeigen. Die angebrachten Verkehrszeichen haben immer Vorrang vor der Anzeige des Verkehrszeichen-Assistenten.

Das System kann in seiner Funktion beeinträchtigt oder vorübergehend nicht verfügbar sein

  • bei schlechter Sicht, z. B. durch Schnee, Regen, Nebel oder Gischt
  • bei Blendung, z. B. durch tief stehende Sonne
  • bei Verschmutzung, Vereisung oder Beschlag der Frontscheibe im Bereich der Kamera
  • bei schlecht erkennbaren Verkehrszeichen (Verschmutzung, Verdeckung, Schnee)
  • bei unzureichender Beleuchtung der Verkehrszeichen in der Nacht
  • bei mehrdeutigen Beschilderungen (z. B. Verkehrszeichen in Baustellen oder benachbarten Fahrspuren)
  • bei fehlerhafter oder nicht aktueller Information in der digitalen Straßenkarte des Navigationssystems

Verkehrszeichen-Assistent einschalten

Wenn Sie im Bordcomputer die Anzeige des Verkehrszeichen-Assistenten eingeschaltet haben, werden die Verkehrsvorschriften (Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote) im Kombiinstrument jeweils für fünf Sekunden angezeigt. Die Falschfahrwarnung und die Anzeige der Schilder für Geschwindigkeitsbegrenzung und Überholverbote in der Assistenzgrafik bleiben auch dann aktiv, wenn die Anzeige deaktiviert wurde.

  • Die Anzeige des Verkehrszeichen-Assistenten mit dem Bordcomputer einschalten

Anzeige im Kombiinstrument

Geschwindigkeitsbegrenzung mit unbekannter Einschränkung

Info

Die folgenden Abbildungen sind Beispiele für Fahrzeuge mit farbigem Multifunktionsdisplay. Die Darstellung bei Fahrzeugen mit schwarz-weißem Multifunktionsdisplay weichen davon ab.

Die Einheit der Geschwindigkeitsbegrenzung (km/h oder mph) hängt von dem Land ab, in dem Sie fahren. Sie wird im Allgemeinen weder auf den Verkehrszeichen noch im Kombiinstrument wiedergegeben, beachten Sie diese aber bei der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Geschwindigkeitsbegrenzung mit unbekannter Einschränkung


  1. Zulässige Höchstgeschwindigkeit
  2. Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge, für die Einschränkung im Zusatzzeichen relevant ist
  3. Zusatzzeichen für unbekannte Einschränkung

Es gelten eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h (80 mph) und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h (60 mph) mit einer unbekannten Einschränkung.

Verbot der Einfahrt (Falschfahrwarnung)

Verbot der Einfahrt (Falschfahrwarnung)


Wenn der Verkehrszeichen-Assistent beim Passieren von Einfahrtverbotszeichen erkennt, dass Sie entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahren, wird eine Warnmeldung im Kombiinstrument
angezeigt. Zusätzlich hören Sie dann einen Warnton. Um eine Gefährdung von sich selbst und anderen Verkehrsteilnehmern abzuwenden, sollten Sie sofort Ihre Fahrtrichtung kontrollieren.

WEITERLESEN:

  Spur-Paket

Allgemeine Hinweise Das Spur-Paket besteht aus dem Totwinkel-Assistenten  und dem Spurhalte-Assistenten

  Totwinkel-Assistent

Allgemeine Hinweise Der Totwinkel-Assistent überwacht mit zwei seitlich nach hinten gerichteten Radarsensoren die vom Fahrer nicht einsehbaren Bereiche seitlich des Fahrzeugs. Eine Warnanzeige in den Außenspiegeln macht Sie auf ein erkanntes Fahrzeug im überwachten Bereich aufmerksam.

  Spurhalte-Assistent. Spurhalte-Assistent einschalten

Spurhalte-Assistent Allgemeine Hinweise Der Spurhalte-Assistent überwacht den Bereich vor Ihrem Fahrzeug mit einer Multifunktionskamera , die oben hinter der Frontscheibe befestigt ist. Wenn der Spurhalte-Assistent Fahrspur-Begrenzungsmarkierungen auf der Fahrbahn erkennt, kann er Sie vor dem ungewollten Verlassen der Fahrspur warnen.

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