Nachträglich eingebaute elektrische oder
elektronische Geräte, die die Kontrolle
des Fahrers über das Fahrzeug beeinflus
sen können, müssen eine Typgenehmigung
besitzen und mit dem e Zeichen gekenn
zeichnet sein.
Der Einbau von mobilen Telefonen und
Funkgeräten mit der unten aufgeführten
maximalen Sendeleistung wird von der
smart gmbh genehmigt, wenn der Einbau
fachgerecht erfolgt und eine reflexions
frei angepasste Außenantenne verwendet
wird.