Mittelklassewagen  Betriebsanleitungen

Mercedes A-Klasse > Gespeicherte Daten im Fahrzeug

Einleitung / Gespeicherte Daten im Fahrzeug

Eine Vielzahl elektronischer Komponenten Ihres Fahrzeugs enthalten Datenspeicher.

Diese Datenspeicher speichern temporär oder dauerhaft technische Informationen über

  • Fahrzeugzustand

  • Ereignisse

  • Fehler

Diese technischen Informationen dokumentieren im Allgemeinen den Zustand eines Bauteils, eines Moduls, eines Systems oder der Umgebung.

Diese sind z. B.

  • Betriebszustände von Systemkomponenten. Dazu gehören z. B. Füllstände.

  • Statusmeldungen des Fahrzeugs und von dessen Einzelkomponenten. Dazu gehören z. B. Radumdrehungszahl/Geschwindigkeit, Bewegungsverzögerung, Querbeschleunigung, Fahrpedalstellung.

  • Fehlfunktionen und Defekte in wichtigen Systemkomponenten. Dazu gehören z. B. Licht, Bremsen.

  • Reaktionen und Betriebszustände des Fahrzeugs in speziellen Fahrsituationen. Dazu gehören z. B. Auslösen eines Airbags, Einsetzen der Stabilitätsregelungssysteme.

  • Umgebungszustände. Dazu gehört z. B. die Außentemperatur.

Die Daten sind ausschließlich technischer Natur und können dazu verwendet werden,

  • die Erkennung und Behebung von Fehlern und Mängeln zu unterstützen

  • Fahrzeugfunktionen zu analysieren, z. B. nach einem Unfall

  • Fahrzeugfunktionen zu optimieren.

Bewegungsprofile über gefahrene Strecken können aus diesen Daten nicht erstellt werden.

Wenn Sie Serviceleistungen in Anspruch nehmen, können diese technischen Informationen aus den Ereignis- und Fehlerdatenspeichern ausgelesen werden.

Serviceleistungen sind z. B.

  • Reparaturleistungen

  • Serviceprozesse

  • Garantiefälle

  • Qualitätssicherung

Das Auslesen erfolgt durch Mitarbeiter des Servicenetzes (einschließlich Hersteller) mithilfe von speziellen Diagnosegeräten. Dort erhalten Sie bei Bedarf weitere Informationen

Nach einer Fehlerbehebung werden die Informationen im Fehlerspeicher gelöscht oder fortlaufend überschrieben.

Bei der Nutzung des Fahrzeugs sind Situationen denkbar, in denen diese technischen Daten in Verbindung mit anderen Informationen - gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Sachverständigen - personenbeziehbar werden könnten.

Beispiele hierfür sind:

  • Unfallprotokolle

  • Schäden am Fahrzeug

  • Zeugenaussagen

Weitere Zusatzfunktionen, die mit dem Kunden vertraglich vereinbart werden, erlauben ebenso die Übermittlung bestimmter Fahrzeugdaten aus dem Fahrzeug. Zu den Zusatzfunktionen gehört z. B. die Fahrzeugortung im Notfall.

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