Das Fahrzeug lässt sich nur von vorn abschleppen.
- Nehmen Sie die abnehmbare
Abschleppöse, die sich in dem Ersatzrad
unter dem Kofferraumbelag befindet.
- Kunststoffabdeckung lösen.
- Abschleppöse bis zum Anschlag
einschrauben.
- Montieren Sie die Abschleppstange.
- Bringen Sie den Schalthebel in
Leerlaufstellung (Position N beim
automatisierten Schaltgetriebe).
Wird diese Anweisung nicht beachtet,
kann dies zu der Beschädigung von
bestimmten Komponenten (Bremsanlage,
Getriebe, ...) führen und zum Fehlen der
Bremshilfe beim Neustart des Motors.
- Entriegeln Sie die Lenkung, indem Sie den
Zündschlüssel in eine Raste drehen und
die Feststellbremse lösen.
- Schalten Sie das Warnblinklicht an beiden
Fahrzeugen an.
Benutzen Sie niemals die Kühlertraverse.
Auf den eigenen vier Rädern darf
das Fahrzeug nur bei ganz geringem
Tempo und nur über eine ganz kurze
Distanz abgeschleppt werden (je nach
geltender Gesetzgebung).
In allen anderen Fällen muss das
Fahrzeug auf einer Abschleppplattform
transportiert werden.
Allgemeine Hinweise
Beachten Sie die in Ihrem Land
geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Vergewissern Sie sich, dass das
Gewicht des Zugfahrzeugs größer als
das des abgeschleppten Fahrzeugs ist.
Der Fahrer muss am Steuer des
abgeschleppten Fahrzeugs sitzen.
Das Abschleppen auf Autobahnen und
Schnellstraßen ist verboten.
Benutzen Sie beim Abschleppen auf
vier Rädern immer eine homologierte
Abschleppstange. Die Verwendung von
Abschleppseilen oder -gurten ist nicht zulässig.
Beim Abschleppen mit abgestelltem
Motor sind Bremskraftverstärkung und
Servolenkung nicht mehr wirksam.
In folgenden Fällen ist für das
Abschleppen unbedingt professionelle
Hilfe hinzuzuziehen:
- Fahrzeugpanne auf einer Autobahn oder Schnellstraße,
- Getriebe kann nicht in die
Leerlaufstellung gebracht, das
Lenkrad nicht entriegelt oder
die Feststellbremse nicht gelöst
werden,
- Abschleppen auf nur zwei Rädern,
- keine homologierte
Abschleppstange vorhanden…